Wo die Regelung gilt
Die Seite beschreibt die Gebühren der Abfallwirtschaft des Landkreises Nordhausen. Die verbindlichen Angaben stehen in den verlinkten Satzungen.
Kosten für private Haushalte
Die Grundgebühr von 57,60 Euro pro Person und Jahr umfasst unter anderem die Papier-, Sperrmüll- und Grünabfallentsorgung. Für Gewerbe umfasst die Grundgebühr je Behältergröße ebenfalls die Sperrmüllentsorgung.
Anliefern
Am Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode sind bis zu 600 kg pro Anlieferung kostenlos, sofern der Hauptwohnsitz im Landkreis Nordhausen liegt. Bei Mehrmengen fallen 235,00 Euro je Tonne an, die Pauschale für Anlieferungen unter 200 kg beträgt 23,50 Euro.
Abholung anmelden
Die Anmeldung erfolgt über die Sperrmüllanmeldung des Landkreises unter sperrmuell.abfall-nordhausen.de. Für die Anlieferung durch beauftragte Dritte gibt es ein eigenes Formular. Abholtermine, Vorlaufzeiten und Mengenbegrenzungen für die Abholung nennt die Seite nicht.
Wo die Regeln stehen
Verbindlich sind die Abfallentsorgungsgebührensatzung und die Gebührensatzung des Abfallwirtschaftszentrums, beide sind auf der Seite verlinkt.
Städte und Gemeinden im Landkreis Nordhausen
Zum Landkreis gehören 15 Städte und Gemeinden. Welche Regelung für Ihren Ort gilt, steht in den Abschnitten oben, im Zweifel gibt der Entsorger Auskunft.
- Bleicherode
- Ellrich
- Görsbach
- Großlohra
- Harztor
- Heringen / Helme
- Hohenstein
- Kehmstedt
- Kleinfurra
- Lipprechterode
- Niedergebra
- Nordhausen
- Sollstedt
- Urbach
- Werther
Häufige Fragen
Was kostet Sperrmüll im Landkreis Nordhausen?
Die Entsorgung ist in der Grundgebühr von 57,60 Euro pro Person und Jahr enthalten.
Wie viel kann ich kostenlos anliefern?
Bis 600 kg pro Anlieferung am AWZ Nentzelsrode.
Was kosten Mehrmengen?
235,00 Euro je Tonne.
Wie melde ich die Abholung an?
Über die Sperrmüllanmeldung des Landkreises online.
Quellen: Abfallwirtschaft Landkreis Nordhausen: Gebühren · Gemeindeliste: gemeindeverzeichnis.de