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Sperrmüll in Baden-Württemberg

Die Sperrmüllregeln in Baden-Württemberg legt jede Stadt selbst fest. Hier finden Sie die Städte mit Zuständigem und der wichtigsten Regel zur Abholung.

Zuletzt geprüft am 14. Oktober 2026

StadtZuständigAbholung
StuttgartAbfallwirtschaft Stuttgart (AWS)Kostenlos: 2 Abholungen pro Kalenderjahr
KarlsruheTeam Sauberes Karlsruhe (TSK)Ab wann: 1. Januar 2027, ohne Straßensperrmüll
MannheimStadt Mannheim, AbfallwirtschaftAbholung: Bis zu 2 mal pro Jahr kostenlos
HeidelbergAmt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (ASZ) HeidelbergAbholungen: 2 pro Jahr, kostenlos
HeilbronnEntsorgungsbetriebe der Stadt HeilbronnKostenlos: Einmal im Jahr, Abrufkarte oder Selbstanlieferung
KonstanzEntsorgungsbetriebe Konstanz (EBK)Abholung: 19 € je angefangenem m³
LudwigsburgAbfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg (AVL)Kosten: Standardabholung kostenlos
Radolfzell am BodenseeStadtverwaltung Radolfzell, AbfallwirtschaftKosten: Kostenlos, in den Müllgebühren enthalten
ReutlingenTechnische Betriebe Reutlingen (TBR)Kostenlos: 1 Abholung pro Jahr, bis 5 m³
Singen (Hohentwiel)Stadtwerke Singen, AbfallwirtschaftKostenlose Abfuhr: Eine pro Jahr
TübingenAbfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Tübingen, Abholung durch ALBAKosten: Abholung kostenlos
UlmEntsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (EBU)Kostenlos: 1 Abholung pro Kalenderjahr, bis 2 m³

Sperrmüll in den Landkreisen