Wo die Regelung gilt
Die Seite beschreibt den Service der Abfallwirtschaft des Landkreises Lichtenfels für Grundstücke, die an die kommunale Müllabfuhr angeschlossen sind.
Anmelden
Telefonisch über die Abfall-Hotline 09571 18-9030 oder über das Online-Formular des Landkreises. Angemeldet werden können nur Grundstücke, die an die kommunale Müllabfuhr angeschlossen sind. Bei Mehrfamilienhäusern stellt der Eigentümer oder die Hausverwaltung einen gemeinsamen Antrag.
Menge und Häufigkeit
Mitgenommen wird eine haushaltsübliche Menge, höchstens 5 m³ pro Haushalt und höchstens zweimal jährlich je Grundstück. Einzelne Gegenstände dürfen höchstens 2 m lang und 50 kg schwer sein.
Bereitstellen
Am Abfuhrtag bis 6:00 Uhr am selben Ort wie die Mülltonnen. Große unbrennbare Teile wie Glas oder Metall entfernen Sie vorher. Was in einen Sack oder Karton passt, gehört in die Restmülltonne.
Was nicht mitgenommen wird
Alteisen, Elektrogeräte, Sperrmüll auf landwirtschaftlichen Anhängern oder Fahrzeugen, fest eingebaute Teile, Garteneinrichtungen und Bauabfälle.
Kosten
Die Seite nennt keine Kosten. Fragen Sie vor der Anmeldung bei der Abfallwirtschaft nach, Kronacher Straße 30 in 96215 Lichtenfels, Zimmer E01.
Städte und Gemeinden im Landkreis Lichtenfels
Zum Landkreis gehören 11 Städte und Gemeinden. Welche Regelung für Ihren Ort gilt, steht in den Abschnitten oben, im Zweifel gibt der Entsorger Auskunft.
- Altenkunstadt
- Bad Staffelstein
- Burgkunstadt
- Ebensfeld
- Hochstadt am Main
- Lichtenfels
- Marktgraitz
- Marktzeuln
- Michelau in Oberfranken
- Redwitz an der Rodach
- Weismain
Häufige Fragen
Wie oft kann ich Sperrmüll im Landkreis Lichtenfels abholen lassen?
Höchstens zweimal jährlich je Grundstück.
Wie viel wird mitgenommen?
Haushaltsüblich, höchstens 5 m³ pro Haushalt.
Wie melde ich an?
Telefonisch unter 09571 18-9030 oder online.
Was kostet es?
Die Seite nennt keine Kosten.
Quellen: Landkreis Lichtenfels: Sperrmüll, Information und Anmeldung · Gemeindeliste: gemeindeverzeichnis.de