Sperrmüll in

Entsorgung in

Melden Sie jetzt Ihre Entsorgung in an. Wenn Sie wissen wollen wann Sperrmüllsammlung in - ist, schauen Sie auf der nachfolgenden Seite nach. Ihre Stadt bzw. Gemeinde wird Ihnen Auskunft darüber geben wann in Ihrer Strasse die Entsorgung stattfindet. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie nur das Sperrgut auf die Strasse stellen, den Sie auch angemeldet haben, da dieser sonst nicht entsorgt wird. Wenn Sie sich nicht sicher sind was alles zum Sperrmüll gehört, so können Sie dies im untenstehenden Beitrag nocheinmal nachlesen. Weitere Informationen finden Sie im unten aufgeführten Link.

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Grundsätzlich fallen unter den Begriff Sperrmüll all die Gegenstände und Abfälle, die zu groß also zu sperrig sind, um in der Restmüll-Tonne entsorgt zu werden. Sperriger Abfall wird in der Regel vom Hausmüll getrennt gesammelt und dann über die Sperrgutsammlung entsorgt oder aber man bringt die sperrigen Abfälle selbst zu einem Recyclinghof.

Das darf entsorgt werden

  • Matratzen
  • Bettgestelle
  • Möbel aus dem Haus wie auch aus dem Garten
  • Teppiche und Bodenbeläge aus PVC
  • Kinderwagen sowie nicht metallisches Kinderspielzeug
  • Regale
  • Ölöfen (der Tank muss ausgebaut werden)
  • Rollläden

Das darf NICHT entsorgt werden

  • Gartenabfälle
  • Autoteile
  • Bauschutt, Farben und Lacke
  • Kartonagen und Papier
  • Glas und Glasbehälter
  • Kühlschränke sowie Elektroherde
  • Ölofen- und Heizöltanks
  • Wasch- und Spülmaschinen sowie weitere elektronische Geräte
  • Sonderabfälle aus Privathaushalten ( können über das Schadstoffmobil entsorgt werden

Es ist in den Städten und Gemeinden jedoch oftmals unterschiedlich geregelt, welche sperrigen Abfälle von der städtischen Entsorgung mitgenommen wird. Es gibt in diesem Zusammenhang bundesweit sehr große Unterschiede, sodass man sich immer telefonisch oder schriftlich bei der zuständigen Behörde informieren sollte, wie es sich mit der Entsorgung in - - verhält.